Wusstest Du, dass es neben der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung eine weitere Möglichkeit gibt, sich für den Krankheitsfall abzusichern?
Es ist weitgehend unbekannt, dass mehr als 20.000 Menschen in Deutschland Mitglied in einer Solidargemeinschaft zur anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall sind. Diese Möglichkeit erschließt der §5 Abs. 1 Nr. 13 des Sozialgesetzbuches V. Diese Solidargemeinschaften ähneln selbstverwalteten Genossenschaften, ihre Mitglieder helfen sich gegenseitig sowohl finanziell als auch, wenn erforderlich, ganz persönlich. Der Umfang der finanziellen Absicherung entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das besondere an diesen Gemeinschaften ist, dass sie ihren Mitgliedern Therapiefreiheit gewähren. Die Kosten für eine Heilpraktiker- oder Alternativbehandlung beispielsweise werden, wenn der Patient sich für diesen Weg entscheidet, ebenso erstattet wie die Kosten für einen Besuch beim Kassenarzt.
Eine dieser selbstverwalteten
Gesundheitsabsicherungen ist die
Solidargemeinschaft für Gesundheit e.V. SOLIDAGO