Gesundheit
Praxis für Angewandte Synergetik Berlin
Peter und Ingrid Scharf
Synergetische Psychotherapie - Psychobionik - Aufstellungen - Ausbildung

Gebühren
Verzeichnis

Das Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH)

Hier findest Du alle für Heilpraktiker (Psychotherapie) anwendbaren Leistungsziffern des GebüH und ihre seit 1985 (!) unverändert gültigen Sätze, sowie die erstattungsfähigen Beträge durch die Beihilfe (ohne Gewähr!).

Quelle: Leistungstabelle des Bundesministers des Inneren vom 17.09.1985 ergänzt um aktuelle Beihilfesätze

In unserer Praxis erbringen wir alle in GRÜN aufgeführten Leistungen.
Die Abrechnung erfolgt zum jeweiligen Höchstsatz bzw. faktorisiert, wobei der Faktor 1,00 dem Höchstsatz aus dem Jahr 1985 entspricht
.
Ziffer
Erbrachte Leistung
Mindest- und Höchstsatz
in EUR
Erstattung
durch Beihilfe
in EUR
1 - 10 Allgemeine Leistungen
1
Für die eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung
12,30 bis 20,50
12,50
2
Durchführung des vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie / Anamnese / Folgeanamnese
15,40 bis 41,00
35,00
3
Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige Leistung pro Inanspruchnahme des Heilpraktikers
bis 4,50
3,00
4
Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von mindestens 15 Minuten Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer Untersuchung
Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 4 wird nur als alleinige Leistung von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet.
16,40 bis 22,00
18,50
5
Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls einschließlich einer kurzen Untersuchung
Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro Behandlungsfall neben einer anderen Leistung von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet.
8,20 bis 20,50
9,00
6
Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch außerhalb der Sprechstundenzeit
17,00 bis 24,50
13,00
7
Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch bei Nacht, zwischen 20 und 7 Uhr
19,50 bis 28,50
18,00
8
Für die gleichen Leistungen wie unter 5, jedoch sonn- und feiertags
Anmerkung: Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch Aushang festgesetzte Zeit, selbst wenn sie nach 20 Uhr festgesetzt ist. Eine Berechnung des Honorars nach Ziff. 6 bis 8 kann also nur dann erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der festgesetzten Zeit stattfand und der Patient nicht schon vor Ablauf derselben im Wartezimmer anwesend war. Ebenso können für Sonn- und Feiertage nicht die dafür vorgesehenen erhöhten Honorare zur Berechnung kommen, wenn der Heilpraktiker gewohnheitsmäßig an Sonn- und Feiertagen Sprechstunden hält.
15,40 bis 27,00
20,00
9 Hausbesuch, einschließlich Beratung
9.1
bei Tag
21,50 bis 29,50
24,00
9.2
in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt)
24,00 bis 32,00
26,00
9.3
bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen
27,50 bis 36,50
29,00
10 Nebengebühren für Hausbesuche
Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Praxis tätig sein muss, so hat er Anspruch auf Entschädigung für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit oder für den zurückgelegten Weg. Liegt der Ort bis zu 2 Kilometer von der Praxis entfernt, dann beträgt das Wegegeld:
10.1
für jede angefangene Stunde bei Tag
bis zu 5,50
4,00
10.2
für jede angefangene Stunde bei Nacht
bis 2,50
2,00
Das Wegegeld wird ersetzt bei einer Entfernung von 2 bis 25 Kilometern:
10.5
bei Tag
bis 1,25
1,00
10.6
bei Nacht
bis 4,50
3,00
10.7
Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung gebracht werden
Anmerkung: Die Wegekilometer werden nach dem jeweils günstigsten benutzbaren Fahrtweg berechnet. Besucht der Heilpraktiker mehrere Patienten bei einer Besuchsfahrt, werden die Fahrtkosten entsprechend aufgeteilt.
bis 0,25/km
0,20/km
10.8
Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise, welche länger als 6 Stunden dauert, so kann der Heilpraktiker anstelle des Wegegeldes die tatsächlich entstandenen Reisekosten in Anrechnung bringen und außerdem für den Zeitaufwand pro Stunde Reisezeit berechnen. Der Patient ist hiervon vorher in Kenntnis zu setzen.
10,50 bis 20,50
16,00
11 Schriftliche Auslassungen und Krankheitsbescheinigungen
11.1
Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse des Patienten
3,60 bis 15,50
5,00
11.2
Ausführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten (DIN A 4 engzeilig maschinengeschrieben)
10,30 bis 20,50
15,00
11.3
Nicht anwendbar für Heilpraktiker (Psychotherapie)
Ziffer 12 bis Ziffer 15
Nicht anwendbar für Heilpraktiker (Psychotherapie)
16 Bioenergetische Verfahren
16.1
Nicht anwendbar für Heilpraktiker (Psychotherapie)
16.2
Nicht anwendbar für Heilpraktiker (Psychotherapie)
16.3
Biofeedback zur Entspannungskontrolle
15,50 bis 41,00
0,00
16.4
Nicht anwendbar für Heilpraktiker (Psychotherapie)
Ziffer 17 und Ziffer 18
Nicht anwendbar für Heilpraktiker (Psychotherapie)
19 Psychotherapie
nicht beihilfefähig gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV
19.1
Psychotherapie von halbstündiger Dauer
15,50 bis 26,00
0,00
19.2
Psychotherapie von 50 bis 90 Minuten Dauer
26,00 bis 46,00
0,00
19.3
Ausstellung eins psychotherapeutischen Befundes
15,50 bis 38,50
0,00
19.4
Psychotherapeutisches Gutachten je zweizeiliger Schreibmaschinenseite
bis 15,50
0,00
19.5
Psychologische Exploration mit eingehender Beratung
15,50 bis 46,00
0,00
19.6
Anwendung und Auswertung von Testverfahren (TAT, TUA, Rorschach usw.)
15,50 bis 38,50
0,00
19.7
Behandlung von Störungen der Sprechorgane je Sitzung
Anmerkung: Die Honorare für eine ausgedehnte Spezialbehandlung von Sprechangst-Neurosen (Stottern), Honorare für spezielle ausgedehnte Sprechlernkurse, Kurse der Entwöhnungsbehandlung usw. sind besonders zu vereinbaren
10,50 bis 31,00
0,00
19.8
Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose
15,50 bis 26,00
0,00
20 Atemtherapie, Massagen
beihilfefähig, wenn die Leistungen in der Praxis des Heilpraktikers erbracht werden; (vgl. § 4 Abs. 3 GOÄ)
20.1
Atemtherapeutische Behandlungsverfahren
13,00 bis 31,00
8,00
20.2
Nicht anwendbar für Heilpraktiker (Psychotherapie)
20.3
Bindegewebsmassage zur Entspannungsvertiefung (körperorientierte Psychotherapie)
8,00 bis 20,50
6,00
20.4
Teilmassage (Massage einzelner Körperteile) zur Entspannungsvertiefung (körperorientierte Psychotherapie)
5,50 bis 10,50
4,00
20.5
bis
20.8
Nicht anwendbar für Heilpraktiker (Psychotherapie)
21 Akupunktur / Akupressur
21.1
Akupressur zur Entspannungsvertiefung
10,30 bis 26,00
10,30
21.2
Nicht anwendbar für Heilpraktiker (Psychotherapie)
Ziffer 22 bis Ziffer 38
Nicht anwendbar für Heilpraktiker (Psychotherapie)
39 Elektro-physikalische Heilmethoden
39.1
einfache oder örtliche Lichtbestrahlungen (Lichttherapie bei Depressionen)
5,50 bis 8,00
3,30
39.2
bis
39.13
Nicht anwendbar für Heilpraktiker (Psychotherapie)
Rechtsprechung zum Heilpraktiker (Psychotherapie)

In den letzten Jahren gab es oft Probleme, wenn Privat- oder Zusatz-Versicherte bei ihren Kassen Leistungen von Heilpraktikern, deren Zulassung auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt ist, im Versicherungsdeutsch auch HP(Psych), erstattet bekommen wollten. Von einigen Kassen wurden Rechnungen häufig mit der Begründung zurückgewiesen, HP(Psych) seien keine richtigen Heilpraktiker, weshalb die Versicherung auch keine Leistung erbringen müsse.
Auch Klienten unserer Praxis haben das gelegentlich mit ihren Versicherungen erlebt. Wir konnten in diesen Fällen nur raten, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen, was dann meist hilft.

Mittlerweilen gibt es dazu eine Rechtssprechung, die Besserung verspricht.
Gegenüber der von einem Versicherten beklagten Signal-Iduna-Versicherung stellte das Amtsgericht Dortmund mit Urteil am 21. Juni 2011 (Az: 405 C 1913/11) folgendes klar:

"HP(Psych) sind berechtigt abzurechnen, da sie zur Berufsgruppe der Heilpraktiker gehören. Wenn der Versicherungsvertrag also HP(Psych) nicht ausdrücklich ausschließt, muss die Versicherung leisten."

Ausführliche Infos dazu stellen der VFP e.V.
►HIER
sowie das Paracelsus Magazin
►HIER
zur Verfügung.
Wir helfen Dir auf die Beine. Wenn DU es willst.
Impressum
Datenschutz
Anfahrt

Psychotherapie Berlin
Synergetik in Berlin-Charlottenburg - seit 2005
© by Praxis Peter und Ingrid Scharf
10587 Berlin-Charlottenburg - Lohmeyerstr. 7
Telefon:
030 8866 8900 - E-Mail: info@g-wie-gesund.de