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Wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind und therapeutisch arbeiten wollen, haben Sie die Möglichkeit, sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt vom Amtsarzt überprüfen zu lassen und eine "Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" ggf. mit der Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie zu erwerben.
Hierzu stellen Sie einen formlosen Antrag bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt, welches dann zu gegebener Zeit von Ihnen noch einen Lebenslauf, das Schulabschlusszeugnis (mind. Hauptschulabschluss), ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest über Ihre körperliche und psychische Eignung anfordern wird.
Je nach Gesundheitsamt können die Gesamtkosten bis zu 400,- EUR betragen.
Im weiteren informieren wir Sie hier über die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktiker-Zulassung (sog. "kleiner" HP).

Die schriftliche Überprüfung
Die Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Überprüfung ist in vielen Bundesländern das Bestehen einer schriftlichen Überprüfung. Diese schriftliche Überprüfung findet zweimal jährlich (im März und im Oktober) statt.
Die Überprüfung besteht aus insgesamt 28 sogenannten Multiple-Choice-Fragen, d.h. es müssen aus mehreren Lösungsvorschlägen pro Frage eine oder mehrere richtige Antworten ausgewählt werden. Pro Frage gibt es üblicherweise 5 Lösungsvorschläge, die mit den Buchstaben A, B, C, D und E bezeichnet sind.
Es gibt drei Arten von Fragen:
1. Die Einfachauswahl verlangt das Auswählen nur einer einzigen richtigen Antwort aus den Vorschlägen A bis E. Sofern hier mehrere Antworten als richtig in Frage kommen, ist diejenige mit der umfassendsten Beantwortung der Frage auszuwählen. Nur diese wird auch als richtig gewertet.
2. Die Mehrfachauswahl erfordert das Auswählen mehrerer als richtig in Frage kommender Antworten aus den Möglichkeiten A bis E. Die Anzahl der auszuwählenden Antworten (zwei oder mehr) wird jeweils vorgegeben.
Auch hier gilt: Es sind die Antworten auszuwählen, die eine Frage
am umfassendsten beantworten. Nur wenn alle ausgewählten Antworten in der geforderten Anzahl richtig sind, gilt auch die Frage als richtig gelöst.
3. Bei der Aussagenkombination werden mehrere Antwortkombinationen vorgegeben. Nur die Kombination aus den Varianten A bis E mit dem
zutreffendsten Antwortangebot gilt als richtig.
Werden bei einer Frage zu viele Antworten angekreuzt, gilt sie als
nicht gelöst.
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Die hier bereit gestellten Fragebögen enthalten noch keine
Lösungen!
Sie können auch die Lösungsschlüssel
für diese Prüfungssimulation völlig kostenlos von uns erhalten:
Senden
Sie uns dazu einfach eine E-Mail mit dem Betreff HPP an hpp@g-wie-gesund.de
und nennen Sie uns in der Mail Ihre Postleitzahl.
Wenn Sie das getan haben, erhalten Sie schnellstmöglich einen speziellen Link für das
Herunterladen der Lösungen zugeschickt. Leider lässt sich nicht
vollkommen ausschließen, dass Ihre Anfrage irgendwo auf dem Weg zu uns
"hängen bleibt". Wenn Sie also nach 2 Tagen noch nichts von
uns erhalten haben, schicken Sie Ihre Mail einfach noch mal ab.
Selbstverständlich
werden Ihre
E-Mailadressen von uns absolut vertraulich behandelt und zu
keinem anderen Zweck verwendet, als Ihnen einmalig den Lösungslink zuzuschicken.
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Die mündliche Überprüfung
ist weniger einheitlich als die schriftliche Überprüfung. Bei der
mündlichen Überprüfung verfahren die Gesundheitsämter sehr
verschieden.
Sie sollten sich für die mündliche Überprüfung zunächst noch einmal
die Fragen aus der schriftlichen Überprüfung anschauen, die Sie nicht
richtig beantwortet hatten.
Eine der häufigeren mündlichen Prüfungsvarianten ist das
"Fallbeispiel".
Hierbei wird Ihnen Gelegenheit gegeben, anhand eines fiktiven Klienten
Ihre Vorgehensweise als Heilpraktiker für Psychotherapie darzulegen.
Bewährt hat sich hierbei unser kostenloses Prüfungs-Schema, mit
dem Sie nahezu alle in Frage kommenden Themen vollständig abarbeiten
können. Wenn Sie sich dieses Schema eingeprägt haben, brauchen Sie
während Ihrer Prüfung "nur noch" mit Ihrem Fallbeispiel von
Oben nach Unten durch dieses Schema zu gehen.
Vorheriges Lernen der Themen vorausgesetzt ;-)
Das Prüfungs-Schema ist im Format PDF erstellt und ausdruckbar.
Download Schema Mündliche Überprüfung
Nach bestandener HPP-Prüfung - Die
Berufsbezeichnung
Oft stellt sich die Frage nach der zulässigen
Berufsbezeichnung bei einer erworbenen "Erlaubnis zur
berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das
Gebiet der Psychotherapie". Eines ist klar, der Begriff
"Psychotherapeut", egal in welcher Kombination, egal
mit welcher Einschränkung, darf NICHT verwendet werden. Damit
würde gegen das Psychotherapeutengesetz
verstoßen werden.
Leider gibt es keine einheitliche Regelung der Gesundheitsämter
für die Berufsbezeichnung und vereinzelt gibt es sogar Bemühungen,
Bezeichnungen wie "Heilpraktiker für
Psychotherapie" oder "Heilpraktiker
(Psychotherapie)" zu untersagen.
Wir empfehlen hierzu das Lesen eines Beschlusses des Niedersächsischen
Oberverwaltungsgerichts vom 07.02.2011, den der VFP e.V. ►HIER
zur Verfügung stellt.
Nach bestandener HPP-Prüfung - Die
Abrechnung
Hierzu informieren wir Sie auf unserer Seite über ►Krankenversicherungen
Wenn Sie ganz sicher gehen
wollen:Unser
GWG-Power-Prüfungs-Check
bietet Ihnen in
kompakter Form eine Überprüfung Ihres Wissens vor der Prüfung an.
In diesem Seminar mit insgesamt 12 Stunden verteilt auf zwei Tage
(Samstag und Sonntag) werden wir jeweils in einer Gruppe von max. 10
Personen den gesamten prüfungsrelevanten Stoff beleuchten und Ihre noch
vorhandenen Wissenslücken konsequent aufdecken. Für dieses Angebot
wird eine Teilnahme-Gebühr erhoben.
Die nächsten Termine für den GWG-Power-Prüfungs-Check demnächst
wieder hier.
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